COMMERZ INKASSO verlangt keine Mitgliedsgebühr. Werden die Inkassokosten und Verzugszinsen durch den Schuldner bezahlt, entstehen für den Mandanten keine weiteren Kosten. Sollte es bei Direktzahlung an den Mandanten, bei Rückziehung eines Falles oder Beauftragung eines Dritten bzw. Abschluss von Zahlungsvereinbarungen ohne Zustimmung der COMMERZ INKASSO kommen, wird eine Bearbeitungsgebühr verrechnet.